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Dienstleistungen für unsere Mitglieder

SUISA

Die SUISA ist die Gesellschaft der schweizerischen und liechtensteinischen Komponisten, Textautoren und Musikverleger. Sie vertritt in der Schweiz und in Liechtenstein die Rechte fast aller Musikurheber der ganzen Welt. Jedes Mitglied des BVV-UTP-AGT ist automatisch auch Mitglied des ZSV Zentralverband Schweizer Volkstheater. Wenn nun eine dem BVV-UTP-AGT angeschlossene Theatergruppe in einem Stück urheberrechtlich geschützte Musik verwenden will, muss sie - dank dem Gesamtvertrag - nicht den Urheber oder Verleger anfragen. Die Rechte am sogenannten Weltrepertoire der Musik sind durch diesen Vertrag automatisch abgegolten. Weder der ZSV noch die SUISA müssen jeweils über die verwendete Musik informiert werden (Suisa-Vertrag).

Monatliches Veranstaltungsinserat des BVV-UTP-AGT

Jeden ersten Donnerstag im Monat inseriert der BVV-UTP-AGT in der Südostschweiz die Namen der Theatervereine, welche im laufenden Monat ihre Aufführungen mit Namen und Internet-Adresse der spielenden Theatervereine.

Veranstaltungskalender Homepage BVV und ZSV (powered by guidle)

Unsere Mitgliedervereine habe die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen kostenlos im Veranstaltungskalender des ZSV (powered by guidle) selber einzutragen. Damit erscheinen die Veranstaltungen automatisch im Veranstaltungskalender auf den Homepages des BVV-UTP-AGT und des ZSV, in der Theater-Zytig (Achtung: Redaktionsschluss Theater-Zytig jeweils bis zum 5. des Vormonats!) und bei jenen lokalen Medien und Gemeindewebseiten, die mit guidle zusammenarbeiten. Daten und Berichte Ihrer Veranstaltung an sekreteriat@bvv.ch .


 

Hauskurse für Bündner Theatergruppen


Der BVV-UTP-AGT unterstützt jährlich einen Hauskurs von Vereinen, die dem BVV-UTP-AGT angehören. Auf der Suche nach passenden Kursleitern ist das nicole.loetscher@bvv.ch gerne behilflich. Abrechnungen müssen mit dem entsprechenden Formular jeweils bis 30. November des laufenden Jahres beim BVV-UTP-AGT eingereicht werden.

Pro Kurs können die Kurskosten zur Hälfte, jedoch mit maximal Fr. 500.- unterstützt werden. Die Vergütung an die Kurskosten kann aus administrativen Gründen nur einmal pro Jahr zur Auszahlung gelangen, jeweils Ende Dezember/Anfang Januar.

Der BVV-UTP-AGT hat zum Ziel das Amateur- und Volkstheater zu fördern. Auch finanziell werden die Vereine des Verbandes unterstützt.

     

Voraussetzung

Finanzielle Unterstützung erhalten nur Mitglieder des BVV-UTP-AGT. Es werden folgende Projekte, Anlässe und Veranstaltungen unterstützt:

  • Anlässe/Projekte eines Vereins zu einem Jubiläum (25./50./75./100. … Jahre)

  • Jugendarbeit und Jugendförderung in Projekten, Anlässen und Veranstaltungen

  • Spezielle Projekte, Anlässe, Veranstaltungen    

Eingabefristen


Das Gesuch an den BVV-UTP-AGT muss mindestens 6 Monate vor dem Anlass mit sämtlichen benötigten Unterlagen eingereicht werden.  

 

Gesuchsinhalt / Unterlagen

Zur Anfrage müssen dem BVV-UTP-AGT das entsprechende Gesuchsformular

(Gesuch um finanzielle Unterstützung_Formular.docx) sowie Budget, einen Beschrieb des Projekts und

allfällige bereits vorhandenen Unterlagen zum Projekt (z.B. Flyer, Festführer, Programm) eingereicht werden.

     

 

Beurteilungskriterien

Die Beitragsgesuche müssen den Voraussetzungen entsprechen und werden durch den Vorstand des BVV-UTP-AGT beurteilt. Die definitive Höhe der finanziellen Unterstützung wird ebenfalls durch den Vorstand des BVV-UTP-AGT festgelegt. Die gleiche Organisation wird höchstens einmal pro Jahr mit einem Beitrag unterstützt.

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